Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag (04.11.2014), das strenge NRW-Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die elektronischen Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter.
Hier könnt ihr den aktuellen Artikel dazu beim WDR lesen:
http://www1.wdr.de/themen/panorama/e-zigaretten-verwaltungsgericht100.html
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